Häufige Fragen
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Ein erster EindruckHäufige Fragen

Wo kann ich bei Problemen Hilfe bekommen?

Wer Unterstützung braucht, kann sich zunächst an eine der oben genannten Erziehungs- und Familienberatungs-, Schuldner- oder auch Schwangerschaftsberatungsstellen wenden. Alle Beratungsstellen arbeiten auf Wunsch auch anonym, sind für jedermann zugänglich und kostenfrei. Alle anderen Angebote setzen eine Beratung und einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugendamt voraus.

Wie erhalte ich einen Platz in einem Kinderheim oder einer Tagesgruppe?

Voraussetzung ist, dass man den Mut hat, beim Jugendamt in dem Gebiet, in dem man wohnt, einen Antrag auf Hilfe zu stellenWelche Hilfe am geeignetsten ist, können der Sozialarbeiter und die ratsuchende Familie gemeinsam besprechen. Dazu können auch verschiedene Einrichtungen besichtigt werden, um die beste Lösung zu finden.

Kostet die Hilfe Geld?

Wenn sich Eltern oder junge Menschen Rat bei Beratungsstellen, dem Jugendamt oder bei einem Freien Träger holen, so entstehen ihnen keine Kosten. Bei einer Unterbringung außerhalb der Familie (Kinderheim, Betreute Wohnformen und Tagesgruppen) müssen die Eltern mit höherem Einkommen einen Kostenbeitrag leisten. Jugendliche und junge Volljährige mit eigenem Einkommen müssen einen Teil davon an das Jugendamt geben.

Kann ich mir eine Einrichtung aussuchen?

Wenn verschiedene Hilfsangebote mit dem Sozialarbeiter des Jugendamtes abgewogen und möglicherweise auch Einrichtungen besichtigt wurden, kann daraus die am hilfreichsten erscheinende Einrichtung ausgewählt werden. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz hat jeder das „Wunsch- und Wahlrecht“, wenn es nicht mit unverhältnismäßig mehr Kosten verbunden ist.

Entscheiden dann andere Personen über mein Kind?

Nein. Bei Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen in einer Einrichtung werden in regelmäßigen Abständen mit den Eltern und dem Kind/Jugendlichen Gespräche geführt, in denen gemeinsam ein Hilfeplan erstellt wird, in dem alles Notwendige schriftlich festgehalten wird.Dabei ist die Mitwirkung der Eltern notwendig und auch bei den Betreuern in den Einrichtungen erwünscht. Jede Einrichtung hat verschiedene Angebote für Eltern, um sie einzubeziehen und so mit ihnen im guten Kontakt zu bleiben.Die einzige Ausnahme ist, wenn durch das Familiengericht die elterliche Sorge entzogen wurde.

Wenn ich mit etwas unzufrieden bin – Kann ich mich beschweren?

Jeder hat das Recht, sich zu beschweren. Beim Einzug oder der Aufnahme in die Einrichtung werden alle darüber informiert, welche Möglichkeiten es dazu gibt.Jederzeit kann man sich auch an eine Person des Vertrauens innerhalb der Einrichtung wenden, wenn Unzufriedenheit entstanden ist.

Ich bin großer Not – Wo bekomme ich sofort Hilfe?

Die „Nummer gegen Kummer“ der Kinder- und Jugendtelefone des Deutschen Kinderschutzbundes ist bundesweit unter 0800 1110333 kostenfrei und jederzeit erreichen. Am Telefon sitzen Experten und Expertinnen, die Rat und Tipps in Notsituationen geben können. Außerdem unterstützen im Internet Fachkräfte aus der Erziehungsberatung Kinder und Jugendliche auf der Website www.bke-jugendberatung.de sowie Eltern auf der Website www.bke-elternberatung.de durch Einzelberatung, Einzelchats, Foren und Gruppenchats.

Was erwartet mich in einem Kinderheim?

In einem Kinderheim leben Mädchen und Jungen unterschiedlichen Alters in einer Wohngruppe zusammen. Das Zusammenleben ist durch eine Hausordnung, die die Rechte und Pflichten aller beachtet und von allen erstellt wurde, geregelt. Es gibt Einzelzimmer, aber auch Doppelzimmer, Bäder werden nach Jungs und Mädchen getrennt gemeinsam genutzt. Tag und Nacht sind Betreuer da, die die Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung unterstützen. Wie lange die Kinder und Jugendlichen in einem Kinderheim leben, wird mit den Eltern, den Kindern und dem Jugendamt regelmäßig besprochen. Bei den meisten ist es das Ziel, das von allen beachtet wird, schnell wieder in die Familie zurückzukehren. Deshalb haben fast alle Kinder regelmäßigen Kontakt zu ihrer Familie und verbringen auch nach Absprache die Wochenenden oder auch Ferien in ihrer Familie.

Was kommt im Betreuten Wohnen auf mich zu?

In das Betreute Wohnen werden Jugendliche aufgenommen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Lage sind, selbständig einige Dinge des Alltags zu regeln.Jeder Jugendliche hat sein eigenes Zimmer, Bad und Küche werden mit anderen Jugendlichen geteilt. Die Betreuer sind zu vereinbarten Terminen regelmäßig anwesend. Individuell werden mit jedem Jugendlichen Aufgaben des Alltags und der schulischen und beruflichen Perspektiven geklärt. Wichtig dabei ist die Hilfestellung, die den Jugendlichen, meistens mit dem vollendeten 18. Lebensjahr, einen Umzug in die eigene Wohnung ermöglicht.

Was kann ich mir unter einer Tagesgruppe vorstellen?

In den Tagesgruppen werden die Kinder von montags bis freitags bis in den späten Nachmittag begleitet. In der Schulzeit werden sie bei Bedarf von den verschiedenen Schulen abgeholt und in den Ferien von zu Hause. In den Gruppen von meistens bis zu 12 Mädchen und Jungen werden die Kinder individuell gefördert. Es gibt nach einer gemeinsamen Mahlzeit Zeit für die Hausaufgaben und auch Zeit für gemeinsame Spiele. Der Stand der Förderung und auch die Änderung des Verhaltens werden regelmäßig mit den Eltern besprochen und sie werden auch aktiv in den Prozess mit einbezogen.

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