Persönliches Budget Harz
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Persönliches Budget Harz

Menschen mit einer Beeinträchtigung haben einen uneingeschränkten Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget.

Ein persönliches Budget ist ein Geldbetrag, den Sie wegen Ihrer Behinderung an Stelle von Sachleistungen auf Antrag erhalten können. Sie können sich mit diesem Geldbetrag selbst die erforderliche Unterstützung „einkaufen“. Dadurch gestalten Sie mit, welche Hilfe Sie wann, wie oft und durch wen in Anspruch nehmen. Ihr persönlicher Hilfebedarf wird gemeinsam mit Ihnen und dem zuständigen Rehabilitationsträger festgelegt. Sie können hierzu gern eine Person Ihres Vertrauens hinzuziehen.

Sie können sich selbst bestimmend Förderungs- und Assistenzleistungen in folgenden Bereichen organisierenin:

  • Arbeit und Beschäftigung
  • Psychosoziale Hilfe
  • Lebenspraktische Anleitung
  • Wohnen
  • Bildung
  • Freizeit
  • Mobilität

Wir sind für Sie kompetente Berater und Begleiter bei der Beantragung Ihres Persönlichen Budgets.

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Persönliches Budget in Sachsen-Anhalt

Das Persönliche Budget im Suchthilfeverbund Harz

Was wir bieten

  • Umgang mit Behörden
  • Hilfe bei der beruflichen Wiedereingliederung
  • Sozialpädagogische Hilfe bei der Berufsausbildung
  • Hilfe bei der Schuldenregulierung
  • Hilfe bei der Bewältigung persönlicher Krisen
  • Einzelgespräche zu Suchtproblemen
  • Angehörigengespräche
  • Hilfe bei der Organisation des Haushaltes
  • Hilfe bei der Gestaltung und Erhaltung des Wohnumfeldes
  • Erarbeitung einer eigenständigen Tagesstruktur
  • Ergotherapeutische und arbeitstherapeutische Begleitung

Sprechen Sie uns an

Andrea Tillmann
Andrea Tillmann
Verbundleiterin
Telefon:
0 39 46 / 70 16 13
Fax:
0 39 46 / 51 68 75
E-Mail:
atillmann@paritaet-lsa.de

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